Datenschutzerklärung

Einwilligung
Mit der Nutzung unserer Website stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten, wie auf dieser Website beschrieben zu. Die aktuell gültige Version unserer Datenschutzerklärung finden Sie jeweils unter dieser URL.

Verwendung Ihrer persönlichen Daten
Sie entscheiden selbst, welche Daten Sie über unsere Onlineformulare eingeben möchten. Sollten Sie personenbezogene Daten eintragen, stimmen Sie der Verwendung derselben zu. Ihre Daten werden ausschliesslich innerhalb unseres Unternehmens und ausschliesslich zur Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen bzw. zur Verbesserung unserer Dienstleistungen und Produkte verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet ohne Ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht statt.

Verwendung und Aufbewahrung Ihrer eingereichten Unterlagen
Die Unterlagen, welche Sie im Zusammenhang mit Ihrer Stellenbewerbung auf unsere Plattform laden, werden ausschliesslich für die konkrete Stellenbesetzung verwendet und nur durch den berechtigten Personenkreis (Mitarbeitende HR, verantwortliche Linienvorgesetzte) bearbeitet. Die Unterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahren gelöscht.

Inhalt und Zweck der gesammelten Daten
IP Adressen:
Bei jedem Besuch unserer Website wird Ihre IP Adresse sowie die Art und die Versionsnummer Ihres Webbrowsers registriert. Diese Angaben verwenden wir ausschliesslich zu Statistikzwecken sowie zur Behebung von technischen Problemen. Die IP Adresse gibt Aufschluss über Ihren Domänennamen, nicht aber über weitere persönliche Daten.

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Um die Benutzerfreundlichkeit unseres Testcenters zu erhöhen, werden beim Einloggen Cookies gesetzt.

Allgemeine Daten bei der Benutzerregistrierung:
Sämtliche Daten, welche Sie bei der Benutzerregistrierung freiwillig eingeben, werden ausschliesslich für den persönlichen Kontakt und für die Zustellung von (Produkt-) Informationen verwendet.

Links auf andere Websites:
Unsere Website enthält Links zu Internetseiten Dritter. Wir sind nicht verantwortlich für deren Inhalt oder Datenschutzvorkehrungen.

Geheimhaltungserklärung
Sämtliche Mitarbeitende unterzeichnen bei Anstellung folgende Erklärung:

> Die/der Unterzeichnende bestätigt, auf die Pflicht zur strikten Wahrung des Amtsgeheimnisses aufmerksam gemacht worden zu sein.

> Die/der Unterzeichnende verpflichtet sich, das Amtsgeheimnis auch nach einem eventuellen Austritt aus dem Dienst strikt zu wahren.

> Die/der Unterzeichnende hat als Mitarbeiter/in Zugang zu Unterlagen und Informationen, die durch das Datenschutzgesetz vom 19. Juni 1992 (DSG) besonders geschützt sind. Die gesammelten Daten erlauben unter Umständen die Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden und gelten damit als 'Persönlichkeitsprofil' im Sinne von Art. 3, lit. e DSG.

> Die/der Unterzeichnende wird alle, ihr/ihm bei der Ausführung ihrer/seiner Tätigkeit als Mitarbeiter/in zugänglichen Unterlagen und Informationen über Mitarbeitende sowie Kundinnen und Kunden, streng vertraulich behandeln und solche Informationen nur zur Ausübung der ihr/ihm zugewiesenen Aufgaben gemäss dem ihr/ihm von den zuständigen Organen erteilten Weisungen verwenden und nicht berechtigten Personen in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zugänglich machen.

> Die/der Unterzeichnende wird bei der Ausführung ihrer/seiner Arbeiten die vorgeschriebenen oder nach den Umständen gebotenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass nicht berechtigte Personen Zugang zu den geschützten Daten erhalten, z.B. durch Aufbewahrung von Unterlagen in abgeschlossenen Räumen und/oder Behältern; Versand in verschlossenem Umschlag; technische Sicherung durch Passwort; abschliessbare Terminals bei automatisierter Bearbeitung; besondere Sicherung bei der automatisierten Übermittlung usw.

> Die/der Unterzeichnende wird ihre/seine Vorgesetzten unaufgefordert auf die von ihr/ihm bei der Ausführung der ihr/ihm übertragenen Arbeiten festgestellte Schwachpunkte oder Lücken des Datenschutzes hinweisen und Verbesserungen vorschlagen.

> Die/der Unterzeichnende ist darauf hingewiesen worden, dass die unbefugte Bekanntgabe von besonders schützenswerten Personendaten oder von Persönlichkeitsprofilen, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit in Erfahrung gebracht werden, insbesondere von Kundendaten/Kundenprofilen, während wie auch nach Beendigung der Berufsausübung nach Art. 35 DSG auf Antrag mit Haft und Busse bestraft wird. Die Zuwiderhandlung gegen diese Geheimhaltungserklärung zieht automatisch die fristlose Kündigung nach sich.